Diese Versicherungen brauchen Sie wirklich

Bunte Sonnenschirme wurden an Seilen aufgehängt

„Anbei sende ich Ihnen eine Zahnrechnung. Die Zähne wurden eingeschlagen durch eine Kuh. Ich bitte um Begleichung derselben.“

So oder so ähnlich klingen Schadensmeldungen, die Betroffene an ihre Versicherung weitergeben. Manch ein Versicherungsmakler weiß eben, dass Versicherung oft auch mal ganz schön lustig sein kann!

Doch – vor einer Schadensmeldung braucht es natürlich eine Versicherung. Und welche Versicherung ist für wen eigentlich gut? Die Verbraucherzentrale weiß auf diese Fragen erste Antworten.  Grundsätzlich: Manche Versicherung ist gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, andere kann man selbst entscheiden. Wichtig ist immer, auf die individuelle Lebenssituation zu achten. Und genau hier liegt der Hund begraben und der Hase im Pfeffer: Denn Ihre Lebenssituation ändert sich sehr oft! Beruf, Heirat, Kinder, Rente – die Liste ist lang.

Welche Versicherung also ist die richtige?

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Tatsächlich ist die so genannte Vertragsfreiheit in Deutschland nach Art. 2 Abs. 1 GG ein Grundrecht. Das heißt übersetzt: Jeder darf den Vertrag abschließen, den er möchte. Wenn der Staat also beschließt, dass eine bestimmte Versicherung wirklich von jedem abgeschlossen werden muss, dann muss er diesen Wunsch auch schlüssig begründen. Ein wichtiger Grund ist der Schutz Dritter. Oder auch zum Beispiel der Schutz der Gesundheit.

Es gibt also Versicherungen, die wirklich jeder abschließen muss. So lautet das Gesetz. Die gute Nachricht: Es sind gar nicht so viele.

  • Krankenversicherung (Grund: Der Schutz der Gesundheit)
    Wenig überraschend: Jeder Bundesbürger muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Für die meisten macht eine gesetzliche Krankenversicherung mehr Sinn, denn bei der Privatversicherung steigen die Beiträge im Alter an – das muss sich jeder erstmal leisten können. Wer aber auf die Krankenversicherung ganz verzichtet hat ein Problem: Er wird nämlich nur im Notfall behandelt. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt Auskunft zum Thema und sagt auch, was zu tun ist, sollte jemand tatsächlich nicht krankenversichert sein.
  • KFZ-Haftpflichtversicherung (Grund: Der Schutz Dritter)
    Die Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug ist Pflicht. Lediglich der E-Scooter hat es noch nicht auf die Liste der Pflichtversicherten geschafft.
    Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung nie schlecht. Pflicht sind Haftpflichtversicherungen zwar nur zum Teil (etwa für das KFZ, oder die Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte und Ärzte). Doch entsteht ein Schaden, kann dieser richtig ver-pflichten, wenn man nicht versichert ist!
  • Gesetzliche Rentenversicherung (Grund: Die Absicherung des Einzelnen)
    Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag zur Rentenversicherung jeden Monat automatisch vom Lohn abgezogen. Ob diese Versicherung für die Zukunft ausreicht bleibt jedem selbst überlassen – Pflicht ist und bleibt sie dennoch.

Welche Versicherung ist sonst noch wichtig?

Die Stiftung Warentest hat in einer Tabelle aufgelistet, wie eine optimale Risikoabdeckung aussehen könnte. Unter www.vobadreieich.de/checkup können Sie sich schlau machen, was das für Ihre momentane Situation bedeuten könnte.

Vielleicht haben Sie ein Eigenheim – dann wäre eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll, die Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden.

Vielleicht sind Sie auch der Hauptverdiener und möchten Ihre Angehörigen absichern. Dann wäre eine Risikolebensversicherung das richtige.

Vielleicht sehen Sie aber auch horrende Kosten für Zahnbehandlungen auf sich zurollen. Dann wäre eine Zahnzusatzversicherung wichtig.

Am besten ist es immer, regelmäßig den Kontakt zu Ihrem Bankberater zu haben. Sonst könnten einem eventuell auch ordentliche Mehrwerte durch die Lappen gehen: Bei gutem Schadenverlauf könnten es bei R+V Versicherung beispielsweise jedes Jahr bis zu 10 Prozent der gezahlten Versicherungsbeiträge sein!

Versicherungen und was der Staat damit zu tun hat

Ausgewählte private Versicherungen fördert der Staat, wie zum Beispiel über den Pflege-Bahr, eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie von der Versicherung ein vertraglich vereinbartes Pflegegeld.

Dazu kommt die Möglichkeit, manche Versicherung als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Nur Sachversicherungen, wie Hausrat, Reiserücktrittsversicherung oder KFZ-Kaskoversicherung gehören leider nicht dazu.

Als Vorsorgeaufwendungen können Versicherungen abgesetzt werden, die für die gesundheitliche Vorsorge abgeschlossen wurden, oder die das verfügbare Einkommen absichern. Darunter fällt zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Altersversicherung mit einer Grenze von bis zu 1.900 Euro. Für den Nachweis verlangt das Finanzamt neben Rechnungen auch entsprechende Überweisungsbelege (Kontoauszug). Für den Spielraum lohnt sich ein Blick auf die Steuerhilfe.

Als Werbungskosten gelten Versicherungen, wie eine Unfallversicherung für die Arbeit oder eine Rechtsschutzversicherung.


Die richtige Versicherung in Ihrer Situation

Dass Versicherer nämlich auch tun, was sie sollen, dafür sorgt übrigens die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ihre momentane Situation bestimmt also über die richtige Versicherung. Machen Sie am besten gleich den Check und nutzen Sie die Chance auf Cashback bei Ihrer Volksbank Dreieich eG. Es sei denn, Sie haben bereits abgeschlossen und diese Meldung kam von Ihnen:

„Ich bin in eine Sekte eingetreten. Jetzt weiß ich, dass ich ewig leben werde und kündige daher meine Lebensversicherung.“