Minijob – ja oder nein? Und: Wie?

Stell dir vor, du hast dir gerade einen Minijob besorgt, weil du ein bisschen extra Geld brauchst oder einfach ein wenig mehr Abwechslung in deinen Alltag bringen möchtest. Der Minijob ist definitiv cool, entspricht genau deinen Interessen und vielleicht tust du durch ihn ganz nebenbei auch noch etwas Gutes. Kein Wunder, dass du dich auf die neue Herausforderung freust.

Vielleicht ist es dir nach ein paar Tagen aber doch ein wenig mulmig. Vielleicht weil du dich fragst, ob du das alles überhaupt schaffen wirst. Vielleicht aber auch, weil da plötzlich so viele Fragen sind. Zum Beispiel, ob du Steuern zahlen musst. Vielleicht bist du dir aber auch gar nicht mehr sicher, wie viele Stunden du arbeiten darfst.

Damit du dich möglichst schnell deinem Job widmen kannst anstatt den vielen Fragen, haben wir einige Antworten für dich zusammengestellt:

Was ist ein Minijob eigentlich?

Ein Minijob ist ein Job, bei dem du nicht mehr als 556 Euro im Monat verdienen darfst. Ja, stimmt, das ist kein Full-Time-Job, der die Miete bezahlt oder mit dem man sogar den gesamten Lebensunterhalt bestreiten kann. Dafür ist ein Minijob auch nicht gedacht. Er ist eher dafür gedacht, den eigenen Unterhalt etwas aufzubessern. Und er bietet die Chance, den Arbeitsalltag kennenzulernen. Ganz flexibel. Und mit einem finanziellen Bonus von bis zu 556 Euro im Monat.

Wo man einsteigen möchte, lässt sich frei entscheiden. Minijobs gibt es schließlich in verschiedenen Bereichen: Wie wäre es zum Beispiel mit dem Kellnern im Café. Oder vielleicht ist Babysitten euer Ding? Und was würdet ihr davon halten das Büro nebenan wieder ordentlich zu organisieren?

Egal, für was ihr euch entscheidet: So lange ihr unter den vorgeschriebenen 556 Euro bleibt, ist der Job sozialversicherungs- und steuerfrei. Das verdiente Geld bleibt also bei euch – zumindest bis auf die Rentenversicherung. Aber dazu gleich mehr.

Das Wichtigste im Überblick

1. Einkommensgrenze und Arbeitszeit

Die Einkommensgrenze für einen Minijob liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro monatlich. Auch der Mindestlohn wurde angepasst: 12,82 Euro muss ein Arbeitgeber pro Stunde mindestens bezahlen. Natürlich kann der Stundenlohn auch höher sein, dann musst du eben ein Auge auf die Stundenanzahl haben.

2. Sozialversicherung

Wenn du wirklich unter 556 Euro im Monat bleibst, dann ist der Job abgabefrei. Das heißt, du zahlst weder Kranken- noch Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung. Auch Steuern fallen nicht an. Nur einen Abzug gibt es: 3,6% gehen an die Rentenversicherung. Wenn du dich entschließt, dich davon befreien zu lassen, hast du aber wirklich Brutto wie Netto zur Verfügung.

3. Steuerpflicht

In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Steuerabgaben und zahlt eine pauschale Steuer an das Finanzamt. In der Einkommenssteuer musst du also nichts angeben.

4. Urlaub und Lohnfortzahlung

Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitarbeitnehmer. Auch als Minijobber hast du also Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wenn du länger als 3 Monate in einem Minijob beschäftigt bist, hast du auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – auch wenn du nur eine Stunde pro Woche arbeitest.

Rentenversicherung: Klingt ein bisschen langweilig, ist aber wichtig

Nochmal zurück zu dem Thema Rentenversicherung. Viele Minijobber lassen sich davon befreien, um mehr Geld direkt auf der Hand zu haben. Wenn das nicht unbedingt notwendig sein sollte, in deinem Fall, dann denk nochmal darüber nach. Vor allem, wenn der Minijob die einzige Quelle ist, aus der du in die Rentenversicherung einzahlst. Denn damit du überhaupt Rente bekommst, musst du nachweisen, dass du mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung gezahlt hast. Hast Du Dich befreien lassen, zählt die Arbeitszeit als Minijobber nicht als volle Ver­si­che­rungszeit. 

Die Rente, die aus einem Minijob zusammenkommt, liegt bei etwa 5 Euro im Monat. Ja sicher, das ist überschaubar. Das Einzahlen lohnt sich allerdings trotzdem: So wollen wir es nicht hoffen, aber es kann immer sein, dass dir die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung macht. Für eine Reha ist nämlich zum Beispiel die Ren­ten­ver­si­che­rung zuständig. Und bei der bekommst Du eine Reha nur, wenn Du in den zwei vergangenen Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge eingezahlt hast. Hast Du Dich befreien lassen, zahlst Du keine Pflichtbeiträge, dann gibt es auch kein Geld.

Für eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te musst Du in den fünf Jahren vor Antragsstellung sogar mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Wenn Du so schwer krank wirst, dass Du nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten und wegen der Befreiung diese Beiträge nicht vorweisen kannst, bekommst Du keine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te.

Denk an heute. Und an morgen.

Wir sind also definitiv dafür: Geh deinen Minijob an. Beweg was in der Welt. Mach, was dir Spaß macht. Und denk an morgen. Vor allem für Letzteres sind wir auch da. Gerne erklären wir dir, wie das mit den Minijobs so funktioniert, auf was du achten solltest und welche weiteren Möglichkeiten du gerade beim Thema Rente noch hast.

Unser Genossenschaftlicher Partner R+V Versicherungen bietet zum Beispiel Möglichkeiten.

Oder wir zeigen dir, wie der Staat dich bei deiner Rente unterstützen kann. 

Wenn du Fragen haben solltest, wende dich gerne direkt an uns, oder hinterlasse hier einen Kommentar. Viel Spaß im Job. Und bis bald!