Senkung der Steuerzinsen
Der Bundestag hat vor kurzem beschlossen, das der Steuerzins für Steuernachzahlungen von 6% auf 1,8% im Jahr gesenkt wird. Dies gilt rückwirkend ab 2019 für alle Steuerzahler die seit Steuerbescheid 2019 Steuernachzahlungen hatten. Der Steuerzahler bekommt vom Finanzamt automatisch eine Gutschrift für die zu viel gezahlten Steuerzinsen. Das Finanzamt prüft automatisch ohne das der Steuerzahler was tun muss alle Bescheide. Diejenigen, die noch einen offenen Steuerbescheid von 2019, 2020 oder 2021 haben und nachzahlen müssen, die haben Glück da sie nur mit 1,8% Zinsen rechnen müssen.
vgl. Tagesspiegel vom 25.7.2022; „Sommerliche Entlastung“
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