Neuerungen bei Minijobs
Das Jahr 2022 ändert einiges bei Minijobs. Die Jobs sind nach wie vor als Ergänzung oder als Wiedereinstieg in die Arbeit sehr beliebt.
Mit dem kommenden Jahreswechsel treten neue Regelungen bei Minijobber in Kraft, wie die Minijob-Zentrale auf ihrer Website (www.minijob-zentrale.de) mitteilt. Demnach müssen Arbeitgeber von da an bei der Meldung von kurzfristigen Minijobs angeben, wie die Aushilfe während der Beschäftigung krankenversichert ist.
Zudem werden Arbeitgeber ab 2022 bei Anmeldung eines kurzfristigen Minijobs unverzüglich eine Rückmeldung erhalten, ob der Minijobber in einem weiteren kurzfristigen Arbeitsverhältnis steht oder im laufenden Kalenderjahr bestanden hat. Die Rückmeldung wird elektronisch erfolgen. Genaueres könne derzeit nicht gesagt werden, dazu müssten sich noch Spitzenorganisationen der Sozialversicherung abstimmen, heißt es in dem Blogeintrag auf der Website der Minijob-Zentrale.
Als dritte Neuerung gab die Minijob-Zentral bekannt, dass ab Januar 2022 auch die Steuer-ID der Beschäftigten zu melden sei, denn auch der Verdienst auf 450 Euro-Basis ist steuerpflichtig. Die Steuer-ID hat der Arbeitgeber im elektronischen Meldeverfahren an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu übermitteln.
Informationen zur Sicherung Ihrer Zukunft finden Sie hier: https://www.vobadreieich.de/wir-fuer-sie/aktuelles-regionales/geld-finanzen/rente.html
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