Steuern, Rente und Kindergeld: Das ändert sich 2024

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Zum Jahreswechsel 2024 sind zahlreiche gesetzliche und steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Auswirkungen der Inflation wie schleichende Steuererhöhungen einzudämmen. Welche finanziellen Vorteile die Neuerungen für Ihre Lebenssituation haben können, fasst Ihre VR Bank Dreieich-Offenbach eG für Sie zusammen.

Das ändert sich rund um den Job

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für Minijobs. Statt der bisher erlaubten 520 Euro monatlich dürfen Minijobber ab Anfang des Jahres 538 Euro verdienen. Somit steigt die Jahresverdienstgrenze auf 6.456 Euro.

Arbeitnehmersparzulage

Ab 2024 verdoppelt sich der Freibetrag für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten und dabei von der Sparzulage profitieren wollen. Bei Alleinstehenden bleibt nun das Grundeinkommen bis zu einer Höhe von 40.000 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 80.000 Euro. Unverändert bleibt allerdings die Höhe der Förderung. Sie beträgt beim Bausparen 9 Prozent der Sparleistung, höchstens aber 43 Euro pro Jahr. Fondssparer erhalten eine höhere Zulage von 20 Prozent, maximal aber 80 Euro pro Jahr.

Azubi-Mindestlohn

Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat die Mindestausbildungsvergütung, also den Azubi-Mindestlohn, für das Jahr 2024 erhöht. Im ersten Lehrjahr erhalten Auszubildende 649 Euro. Der Betrag für das zweite Lehrjahr steigt auf 766 Euro. Im dritten Jahr gibt es 876 Euro und im letzten Jahr liegt der Betrag bei 909 Euro.

Das ändert sich für Familien und in der sozialen Grundsicherung

Änderungen beim Elterngeld

Für Kinder, die ab April 2024 geboren werden, gibt es nur noch dann Kindergeld, wenn das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt nicht mehr als 200.000 Euro betrug. Bisher lag die Grenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinstehende bei 250.000 Euro. Der Gesetzentwurf zur Erhöhung war Mitte Dezember 2023 allerdings noch nicht verabschiedet.

Ab April 2024 soll es außerdem nur noch höchstens einen Monat lang Elterngeld für beide Elternteile gleichzeitig geben. Bisher waren zwei Monate möglich. Eltern konnten sich also die 14 Monate Basiselterngeld so aufteilen, dass die Mutter zwölf Monate lang Elterngeld bezog und der Vater in den letzten zwei Monaten dieser Zeitspanne ebenfalls Elterngeld bekam. Einen zweiten Partnermonat gibt es künftig nur dann, wenn sich der Vater in dieser Zeit allein um das Kind kümmert.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft

Zum 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Bereits ausgegebene Pässe werden nicht mehr verlängert. Kinder erhalten ab diesem Zeitpunkt einen normalen Reisepass mit Chip und biometrischem Foto. Dieser Reisepass ist gültig für Reisen innerhalb und außerhalb der EU.

Das Bürgergeld wird erhöht

Zum Jahresbeginn steigen die Regelsätze. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat, ein Plus von 61 Euro. Die Erhöhungen gelten für alle Bürgergeldempfänger.

Die Unterstützung für Schulkinder steigt ebenfalls. Im ersten Schulhalbjahr gibt es für Schulbedarf 130 Euro statt der bisher gezahlten 116 Euro. Im zweiten Schulhalbjahr gibt es 65 Euro statt der bisher gezahlten 58 Euro.

Das ändert sich bei Versicherungen

Höhere Bemessungsgrenze für gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Maximalbetrag ein Jahreseinkommen zur Berechnung des Kranken- und Pflegeversicherungssatzes herangezogen wird. Beträge, die über der Grenze liegen, fließen nicht in die Berechnung ein. Ab 2024 wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung auf 62.100 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze wird ebenfalls angehoben und liegt ab 2024 bei 69.300 Euro. Ab diesem Betrag können Sie in eine private Krankenkasse wechseln.

KfZ-Versicherungen werden teurer

Die Beiträge für KfZ-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Als Grund gilt, dass durch die hohe Inflation die Kosten für Reparaturen gestiegen sind. Preise zu vergleichen lohnt sich also. Bei gestiegenen Preisen haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung.

Das ändert sich beim Wohnen, bei der Energieversorgung und im Nahverkehr

Das Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

Am 1. Januar 2024 tritt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. Es regelt, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. So muss bei einer neu eingebauten Heizung der Anteil der aus erneuerbaren Energien stammenden Wärme mindestens 65 Prozent betragen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen Sie nur noch bis Ende 2044 betreiben.

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Die Zeit des „rosa Lappens“ geht zu Ende. Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Achtung: Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, hat hierfür nur noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit. Wer nach Ablauf der Frist bei einer Verkehrskontrolle nur den alten Führerschein vorzeigen kann, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Strom- und Gaspreisbremse läuft aus

Die 2023 geltende Preisbremse für Strom von 40 Cent pro Kilowattstunde und die Preisbremse für Gas von 12 Cent pro Kilowattstunde laufen zum Jahreswechsel aus. Zudem gilt ab dem 1. März 2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuer-Betrag von 19 Prozent auf Gas und Wärme. Die Mehrwertsteuer war im Oktober 2022 auf 7 Prozent gesenkt worden. Achten Sie darauf, ob Sie von den Änderungen betroffen sind, viele Verträge mit Preisgarantie schließen die Steuer von dieser Garantie aus.

Die Blackbox fürs Auto kommt

Ab dem 7. Juli 2024 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug (Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Vergleichbar mit einer Blackbox im Flugzeug, zeichnet dieses Gerät ständig Daten auf, damit sich Unfälle leichter aufklären lassen. Zu den gespeicherten Daten gehören z. B. die Geschwindigkeit, der Lenkwinkel, ob der Airbag bei einem Unfall ausgelöst wurde, und ob die Insassen angeschnallt waren. Die Daten gehören dem Fahrzeughalter. Gerichte und Staatsanwaltschaften können aber bei einem Unfall anordnen, das Gerät auszulesen.

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