Was Sie über die Frühstart-Rente wissen sollten

Ab 2027 will der Staat mit der Frühstart-Rente für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen, um den Grundstein für einen langfristigen Vermögensaufbau zu legen. Erfahren Sie im Beitrag Wissenswertes zu diesem Thema von unserem Fondspartner Union Investment.

„Haben Sie schon einmal von der Frühstart-Rente gehört? Dahinter steckt eine spannende Idee für alle Eltern“, heißt es aus den Reihen der VR Bank Dreieich-Offenbach eG „Informieren Sie sich am besten jetzt, denn schon ab Anfang des Jahres 2027 soll dieses staatlich geförderte Vorsorgemodell für Kinder starten.“

Mit der Frühstart-Rente soll Kindern schon früh der Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau ermöglicht werden. Eltern sollen für ihr Kind dazu ein individuelles, privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot bei einem selbst gewählten Anbieter eröffnen können, beispielsweise bei Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG.

Mit der Frühstart-Rente will der Staat ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in das Depot einzahlen. Zusätzlich sollen beispielsweise Eltern oder auch Großeltern und andere Familienmitglieder den Sparbetrag freiwillig aufstocken können. All das soll ab 2027 – zunächst für Kinder ab
dem Jahrgang 2020 – möglich sein. Ziel ist es, den Grundstein für eine gute Altersvorsorge zu legen und Kinder früh an der Entwicklung des Kapitalmarkts teilhaben zu lassen.

Informieren Sie sich gerne umfassend über für Sie passende Möglichkeiten der Familien- und Altersvorsorge in einem persönlichen Gespräch. Ergänzend finden Sie unter Finanzen auf T-Online zusätzliche Informationen von Union Investment. Die Fondsgesellschaft blickt auf mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der geförderten Altersvorsorge als Marktführer bei Riester-Fondssparplänen zurück. Heute vertrauen rund 1,8 Millionen Riester.

Dieser Beitrag wurde von Union Investment Service Bank AG erstellt. Die Inhalte dieses Beitrags stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die Individuelle qualifizierte Steuerberatung.