Staatlich geförderte private Altersvorsorge:
Was sich 2027 ändert

 

Am 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft treten. Dies sind die zentralen Verbesserungen, von denen auch Riester-Kunden profitieren können.

Neue Fördersystematik: Auch Sie als Riester-Kunde können eine Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich erhalten – für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent pro Euro dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Das bedeutet: Ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro legt der Staat für jeden Euro, den Eltern sparen, monatlich pro Kind bis zu diesem Maximalbeitrag einen weiteren Euro dazu. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus.

Flexible Auszahlung: Sie können zukünftig zwischen einer lebenslangen Rente und einem Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag wählen. Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals ist weiterhin möglich.

Bestandsschutz für Riester-Rente: Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft wie gewohnt weiter. Sie entscheiden flexibel, ob Sie alles beim Alten belassen, nur in die neue Fördersystematik wechseln oder komplett das neue Altersvorsorgedepot nutzen.

Bestandsschutz für Riester-Verträge

Die Reform stärkt die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, da die Möglichkeiten des Kapitalmarktes künftig noch flexibler genutzt werden können. Wichtig: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, profitiert vom vollen Bestandsschutz. Ihre staatlichen Zulagen, die Steuervorteile und die Beitragsgarantie bleiben Ihnen in jedem Fall
uneingeschränkt erhalten. Wer noch nicht vorsorgt, kann noch bis Ende 2026 einen Riester-Vertrag abschließen, um sich auch in diesem Jahr die staatliche Förderung zu sichern. Ab 2027 stehen Ihnen dennoch alle neuen Wege offen: Sie können dann entscheiden, ob Sie Ihren Vertrag wie gewohnt weiterführen, nur die Fördersystematik wechseln oder Ihr angespartes Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen.

Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich bei uns beraten, welche Lösung für Sie die passende ist – und machen Sie den Fördervergleich mit dem Förder-Check von Union Investment.

Für Riester-Kunden: Das Wichtigste in Kürze

Für bestehende Riester-Verträge gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz. Das bedeutet: Auch die Riester-Förderung bleibt für Sie erhalten. Ab 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Freuen Sie sich darauf, dass die aktuell für Riester-Verträge vorgesehenen Förderungen erhalten bleiben. Das betrifft die Grundzulage (maximal 175 Euro/Jahr), die Kinderzulage (maximal 300 Euro/Kind/Jahr) und die steuerliche Absetzbarkeit, die unverändert weiterläuft.

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter wie bisher. Daher besteht für Bestandskunden keine Notwendigkeit, aktiv zu werden.

Ihre Einzahlungen und Zulagen sind zu Beginn der Rentenzahlung in voller Höhe garantiert. Ihre Rentenzahlung sinkt also nicht unter den garantierten Wert. Garantiegeber ist die Union Investment Management GmbH.

Bei Bestandskunden mit einem eher niedrigen bis mittleren Einkommen und Kindern kann eine Riester-Förderung interessanter sein als die neuen für das Altersvorsorgedepot vorgesehenen Förderungen. Dies sollten Sie im konkreten Einzelfall mit dem Förder-Check von Union Investment ganz einfach selbst ausrechnen

Ist die Riester-Rente für Sie voraussichtlich interessanter als das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 – und Sie haben noch keinen Riester-Vertrag? Machen Sie jetzt den Vergleich und entscheiden Sie sich für die individuell passende Förderung.

¹ Bitte beachten Sie: Beim Abschluss eines Riester-Vertrags fallen Abschluss- und Vertriebskosten an. Bei einem späteren Anbieterwechsel kann der bisherige Anbieter eine Wechselgebühr von bis zu 150 Euro erheben. Lassen Sie sich in Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beraten, ob ein Riester-Abschluss in Ihrer Situation

sinnvoll ist.

Antworten zur Riester-Rente bei Union Investment

Nein, auf keinen Fall. Bestehende Riester-Verträge genießen gesetzlichen Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag unverändert weiterführen und erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen weiterhin die volle Förderung, inklusive Grundzulage, Kinderzulage und steuerlicher Absetzbarkeit. Eine Kündigung wäre sogar nachteilig, da Sie erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssten. Auch Verbraucherschützer raten ausdrücklich von einer voreiligen Kündigung ab.

Nein. Die Riester-Förderung bleibt für bestehende Verträge erhalten. Was sich ändert: Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Für Neuverträge steht dann das Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

Ja, das ist möglich. Ab 2027 können Sie die neue prozentuale Förderstruktur des Altersvorsorgedepots wählen, ohne das Produkt oder den Anbieter zu wechseln. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Machen Sie den Förder-Check.

Ihr Riester-Vermögen bei Union Investment gilt als Sondervermögen. Das bedeutet: Es wird getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt und ist im Insolvenzfall geschützt. Zusätzlich gilt für Ihren Riester-Vertrag die gesetzliche Beitragsgarantie: Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung.

Garantiegeber: Union Investment Management GmbH.

Ab dem 1. Januar 2027 haben Sie neue Freiheiten bei der Gestaltung Ihrer Auszahlphase. Sie können sich dann zwischen zwei Modellen entscheiden:

Die lebenslange Rente: Ihr Kapital wird zunächst über einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Mit einem Teil des Depotvermögens wird zu Beginn der Auszahlphase eine Leibrentenversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt ab Ihrem 85. Geburtstag und zahlt Ihre Rente lebenslang weiter – egal wie alt Sie werden.

Der reine Auszahlplan bis 85: Ihr gesamtes angespartes Guthaben wird planmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag an Sie ausgezahlt. Da kein Kapital für eine spätere Versicherung „abgezweigt“ wird, fällt Ihre monatliche Rate in dieser Zeit oft spürbar höher aus. Mit Ihrem 85. Geburtstag enden die Zahlungen aus diesem Vertrag
planmäßig.

Ihre zusätzliche Wahlmöglichkeit: Bei beiden Modellen können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Sie müssen jedoch jetzt noch nichts entscheiden. Union Investment informiert Sie rechtzeitig vor dem Start Ihrer Auszahlphase über alle Details, damit Sie ganz in Ruhe die passende Wahl für Ihren Ruhestand treffen können.

Gerade bei niedrigem Einkommen kann die Riester-Rente besonders attraktiv sein. Der Mindesteigenbeitrag beträgt nur 60 Euro im Jahr. Dafür können Geringverdiener jährlich die volle Grundzulage von 175 Euro plus 300 Euro je Kind erhalten. Bei zwei Kindern fließen so insgesamt 835 Euro in Ihr Depot – obwohl Sie selbst nur 60
Euro eingezahlt haben. Das entspricht einer Förderquote von über 1.200 Prozent. Ein vergleichbares Verhältnis bietet das neue Altersvorsorgedepot in dieser Konstellation nicht.

Bitte beachten Sie: Die individuelle Fördersituation hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Steuersatz und der Höhe der Eigenbeiträge. Auch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist zu berücksichtigen.

Nein, keine Sorge – auch ruhende Verträge bleiben bestehen. Ihr bereits angespartes Kapital bleibt investiert, und die Beitragsgarantie gilt für die bis dahin eingezahlten Beträge. Sie können die Besparung jederzeit wieder aufnehmen oder ab 1. Januar 2027 auch ins neue Altersvorsorgedepot wechseln. Sprechen Sie einfach mit
Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater über die Möglichkeiten.

In vielen Fällen ja. Solange Sie zulageberechtigt sind, erhalten Sie maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr und maximal 300 Euro pro Jahr und Kind. Das ist eine interessante staatliche Förderung – zusätzlich zu den Möglichkeiten der Teilhabe an den Entwicklungen der Kapitalmärkte. Ob die Riester-Förderung oder die neue Altersvorsorgedepot-Förderung für Sie günstiger ist, lässt sich individuell für Sie berechnen.

Ja, ab dem 1. Januar 2027 ist eine förderunschädliche Übertragung möglich. Ihr gesamtes Riester-Guthaben kann auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Beachten Sie jedoch, dass das Altersvorsorgedepot mit und ohne Beitragsgarantie angeboten wird. Entscheiden Sie sich für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, sind Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen nicht mehr abgesichert. Lassen Sie sich vor einer Übertragung also am besten persönlich beraten.

Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das können nach 20 Jahren Laufzeit schnell fünfstellige Beträge sein. Zusätzlich entfällt die Beitragsgarantie – Sie erhalten nur den aktuellen Depotwert, der unter Ihren Einzahlungen liegen kann. Wenn Sie unzufrieden
sind oder die Förderstruktur wechseln möchten, kann die förderunschädliche Übertragung ab 2027 in fast jedem Fall der bessere Weg sein.

Wer sollte bei seinem Riester-Vertrag bleiben?

Das Altersvorsorgedepot ist für viele Menschen eine interessante Vorsorgemöglichkeit – aber eben nicht für alle. Ein Wechsel ist in folgenden Situationen in der Regel nicht sinnvoll:

Geringverdiener mit Kindern

Wer unter bestimmten Schwellenwerten verdient, profitiert von den einkommensabhängigen Riester-Zulagen stärker als von der beitragsabhängigen Förderung des Altersvorsorgedepots. Das gilt besonders für Sparer mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern. Berechnen Sie es ganz leicht mit dem Förder-Check.

Kurz vor Rente mit Garantiebedarf

Kurz vor Rentenbeginn oder bei einem hohen Bedürfnis nach Sicherheit kann ein Wechsel ungünstig sein. Bei einem vorzeitigen Umstieg können nämlich Verluste entstehen, da die schützende Beitragsgarantie erst zum Start der Auszahlphase greift. Ihre Beraterin oder Ihrem Berater kann das gerne gemeinsam mit Ihnen besprechen.

Wer sich unsicher ist

Die Entscheidung zwischen Riester und Altersvorsorgedepot ist keine Frage, die unter Zeitdruck getroffen werden sollte. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, und Sie können zu jedem Zeitpunkt ab 2027 wechseln. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit für eine persönliche Beratung – am besten gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater, die oder der beide Varianten für Ihre Situation einmal genau durchrechnet.

Beispiel: Wann die Riester-Rente besser ist
als das Altersvorsorgedepot

Die einkommensabhängige Riester-Fördersystematik wird durch eine neue beitragsabhängige Fördersystematik ergänzt. Die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr ist im Vergleich zur Riester-Grundzulage fast dreimal so hoch. Welches Modell für Sie günstiger ist, hängt aber von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab.

Das folgende Beispiel zeigt eine besonders deutliche Konstellation. Aber auch bei anderen Einkommens- und Familiensituationen kann die Riester-Rente die interessantere Wahl für Sie sein.

Riester-Rente Altersvorsorgedepot (AVD)
Position Betrag Position Betrag
Mindesteigenbetrag (Sockelbetrag) 60,- Euro/Jahr Mindesteigenbeitrag 120,- Euro / Jahr
Grundzulage 175,- Euro Grundzulage (50% auf 120,- Euro) 60,- Euro
Kinderzulage (2×300,-Euro) Gesamzulage 600,- Euro Kinderzulage (100% auf 120,- Euro x2; bis maximal 300,- Euro pro Kind) 240,- Euro
Gesamtzulage 775,- Euro Gesamtzulage 300,- Euro
Gesamtbetrag im Depot 835,- Euro (60,- Euro Eigenbeitrag + 775,- Euro Zulagen) Gesamtbetrag im Depot 420,- Euro (120,- Euro Eigenbeitrag + 300,- Euro Zulagen)
Förderquote 1.292 % Förderquote 250%

Die individuelle Fördersituation hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Ihrem Steuersatz und der Höhe Ihrer Eigenbeiträge. Eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist aufgrund des geringen Einkommens im Beispiel von Svenja nicht relevant, sie profitiert alleine von den staatlichen Zulagen

Vorsorgelücke berechnen

Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen dem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das aus den drei Vorsorgesäulen tatsächlich zur Verfügung stehen wird. In der Digitalen Rentenübersicht werden Ihre Altersvorsorgeinformationen aus allen drei Säulen zusammengestellt. Da das Einkommen im Alter oft
nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern, entsteht eine finanzielle Lücke, die durch private und betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden kann. Um finanziell abgesichert in den Ruhestand zu gehen, ist frühzeitiges Handeln entscheidend.

Finden Sie mit dem Vorsorgelückenrechner von Union Investment in wenigen Schritten heraus, wie groß Ihre voraussichtliche Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und Ihrem voraussichtlichen Bedarf im Alter ausfällt.

Warum Union Investment?

Altersvorsorge ist Vertrauenssache. Sie entscheiden sich für mehr als nur für ein Produkt: Sie wählen einen Partner, der Sie langfristig begleitet und Ihr Kapital mit der Expertise aus über 70 Jahren Markterfahrung betreut.

Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe

Union Investment gehört wie die VR Bank Dreieich-Offenbach eG zur genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken – einem Zusammenschluss unabhängiger Unternehmen, die sich
der genossenschaftlichen Idee „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“ verpflichtet fühlen. Die vielseitige Kompetenz der Partner, die auf allen Feldern der Finanzdienstleistungen tätig sind, macht uns stark. Und sie ist Grundlage einer Unternehmenskultur, die auf langfristigen Kundennutzen ausgerichtet ist.

Union Investment auf einen Blick

Union Investment ist mit 1,8 Millionen Riester-Verträgen und einem verwalteten Riester-Vermögen von 33 Milliarden Euro Marktführer bei der fondsbasierten Riester-Rente in Deutschland.* Das Unternehmen gehört zur genossenschaftlichen FinanzGruppe, verwaltet insgesamt 535 Milliarden Euro und betreut 5,9 Millionen Kunden.**
In mehr als 700 Partnerbanken wie der VR Bank Dreieich-Offenbach eG erhalten Sie persönliche Beratung.** Gerade bei der Altersvorsorge – einer Entscheidung über Jahrzehnte – kann diese umsichtige Begleitung
den entscheidenden Unterschied machen.

Ab dem 1. Januar 2027 plant Union Investment, auch das neue Altersvorsorgedepot anzubieten, das im Rahmen der Rentenreform als flexible, fondsbasierte Vorsorge mit staatlicher Förderung eingeführt wird.

* Quelle: Statistik des BMAS zu den bestehenden Verträgen der Riester-Rente in Deutschland (Investmentfondsverträge), eigene Berechnungen, Stand: 31. Dezember 2024.
** Quelle: Union Investment, Stand: 30. Dezember 2025.

Rechtlicher Hinweis:

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Gesetzgebungsstand (März 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen

Situation ab – wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen zum Altersvorsorgevertrag. Nähere Informationen zum geplanten Vertragsverlauf, zur Chancen-Risiko-Klasse, zur möglichen Wertentwicklung bis zum Beginn der Auszahlphase sowie weitere Informationen zu Ihrem Altersvorsorgevertrag enthält das individuelle Produktinformationsblatt. Hinweise zu Chancen und Risiken der zugrunde liegenden Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Dokumente können Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG oder auf www.unioninvestment.de/downloads erhalten. Sie bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf https://www.union-investment.de/beschwerde. Union Investment Management GmbH kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie gegebenenfalls für den Vertrieb von Anteilen eines Fonds und/oder Anteilsklassen eines Fonds in einem anderen Mitgliedsstaat als ihrem Herkunftsmitgliedsstaat getroffen hat, wieder aufzuheben.

Die Inhalte dieses Marketingmaterials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von Union Investment Management GmbH mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Ihre Kontaktmöglichkeiten: VR Bank Dreieich-Offenbach eG, Offenbacher Str. 2, 63303 Dreieich-Sprendlingen, 06103-95 3000, kontakt@vrbanking.de