Staatlich geförderte private Altersvorsorge:
Was sich 2027 ändert
Was sich 2027 ändert

Am 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft treten. Dies sind die zentralen Verbesserungen, von denen auch Riester-Kunden profitieren können.
Neue Fördersystematik: Auch Sie als Riester-Kunde können eine Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich erhalten – für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent pro Euro dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Das bedeutet: Ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro legt der Staat für jeden Euro, den Eltern sparen, monatlich pro Kind bis zu diesem Maximalbeitrag einen weiteren Euro dazu. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus.
Flexible Auszahlung: Sie können zukünftig zwischen einer lebenslangen Rente und einem Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag wählen. Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals ist weiterhin möglich.
Bestandsschutz für Riester-Rente: Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft wie gewohnt weiter. Sie entscheiden flexibel, ob Sie alles beim Alten belassen, nur in die neue Fördersystematik wechseln oder komplett das neue Altersvorsorgedepot nutzen.
* Quelle: Altersvorsorgereformgesetz; Bundesministerium der Finanzen. Stand: Mai 2026.
Bestandsschutz für Riester-Verträge
Die Reform stärkt die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, da die Möglichkeiten des Kapitalmarktes künftig noch flexibler genutzt werden können. Wichtig: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, profitiert vom vollen Bestandsschutz. Ihre staatlichen Zulagen, die Steuervorteile und die Beitragsgarantie bleiben Ihnen in jedem Fall
uneingeschränkt erhalten. Wer noch nicht vorsorgt, kann noch bis Ende 2026 einen Riester-Vertrag abschließen, um sich auch in diesem Jahr die staatliche Förderung zu sichern. Ab 2027 stehen Ihnen dennoch alle neuen Wege offen: Sie können dann entscheiden, ob Sie Ihren Vertrag wie gewohnt weiterführen, nur die Fördersystematik wechseln oder Ihr angespartes Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen.
Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich bei uns beraten, welche Lösung für Sie die passende ist – und machen Sie den Fördervergleich mit dem Förder-Check von Union Investment.
Für Riester-Kunden: Das Wichtigste in Kürze
Antworten zur Riester-Rente bei Union Investment
Wer sollte bei seinem Riester-Vertrag bleiben?
Das Altersvorsorgedepot ist für viele Menschen eine interessante Vorsorgemöglichkeit – aber eben nicht für alle. Ein Wechsel ist in folgenden Situationen in der Regel nicht sinnvoll:
Geringverdiener mit Kindern
Wer unter bestimmten Schwellenwerten verdient, profitiert von den einkommensabhängigen Riester-Zulagen stärker als von der beitragsabhängigen Förderung des Altersvorsorgedepots. Das gilt besonders für Sparer mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern. Berechnen Sie es ganz leicht mit dem Förder-Check.
Kurz vor Rente mit Garantiebedarf
Kurz vor Rentenbeginn oder bei einem hohen Bedürfnis nach Sicherheit kann ein Wechsel ungünstig sein. Bei einem vorzeitigen Umstieg können nämlich Verluste entstehen, da die schützende Beitragsgarantie erst zum Start der Auszahlphase greift. Ihre Beraterin oder Ihrem Berater kann das gerne gemeinsam mit Ihnen besprechen.
Wer sich unsicher ist
Die Entscheidung zwischen Riester und Altersvorsorgedepot ist keine Frage, die unter Zeitdruck getroffen werden sollte. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, und Sie können zu jedem Zeitpunkt ab 2027 wechseln. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit für eine persönliche Beratung – am besten gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater, die oder der beide Varianten für Ihre Situation einmal genau durchrechnet.
Beispiel: Wann die Riester-Rente besser ist
als das Altersvorsorgedepot
als das Altersvorsorgedepot
Die einkommensabhängige Riester-Fördersystematik wird durch eine neue beitragsabhängige Fördersystematik ergänzt. Die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr ist im Vergleich zur Riester-Grundzulage fast dreimal so hoch. Welches Modell für Sie günstiger ist, hängt aber von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab.
Das folgende Beispiel zeigt eine besonders deutliche Konstellation. Aber auch bei anderen Einkommens- und Familiensituationen kann die Riester-Rente die interessantere Wahl für Sie sein.
| Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (AVD) | ||
|---|---|---|---|
| Position | Betrag | Position | Betrag |
| Mindesteigenbetrag (Sockelbetrag) | 60,- Euro/Jahr | Mindesteigenbeitrag | 120,- Euro / Jahr |
| Grundzulage | 175,- Euro | Grundzulage (50% auf 120,- Euro) | 60,- Euro |
| Kinderzulage (2×300,-Euro) Gesamzulage | 600,- Euro | Kinderzulage (100% auf 120,- Euro x2; bis maximal 300,- Euro pro Kind) | 240,- Euro |
| Gesamtzulage | 775,- Euro | Gesamtzulage | 300,- Euro |
| Gesamtbetrag im Depot | 835,- Euro (60,- Euro Eigenbeitrag + 775,- Euro Zulagen) | Gesamtbetrag im Depot | 420,- Euro (120,- Euro Eigenbeitrag + 300,- Euro Zulagen) |
| Förderquote | 1.292 % | Förderquote | 250% |
Die individuelle Fördersituation hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Ihrem Steuersatz und der Höhe Ihrer Eigenbeiträge. Eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist aufgrund des geringen Einkommens im Beispiel von Svenja nicht relevant, sie profitiert alleine von den staatlichen Zulagen
Vorsorgelücke berechnen
Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen dem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das aus den drei Vorsorgesäulen tatsächlich zur Verfügung stehen wird. In der Digitalen Rentenübersicht werden Ihre Altersvorsorgeinformationen aus allen drei Säulen zusammengestellt. Da das Einkommen im Alter oft
nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern, entsteht eine finanzielle Lücke, die durch private und betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden kann. Um finanziell abgesichert in den Ruhestand zu gehen, ist frühzeitiges Handeln entscheidend.
Finden Sie mit dem Vorsorgelückenrechner von Union Investment in wenigen Schritten heraus, wie groß Ihre voraussichtliche Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und Ihrem voraussichtlichen Bedarf im Alter ausfällt.
Warum Union Investment?
Altersvorsorge ist Vertrauenssache. Sie entscheiden sich für mehr als nur für ein Produkt: Sie wählen einen Partner, der Sie langfristig begleitet und Ihr Kapital mit der Expertise aus über 70 Jahren Markterfahrung betreut.
Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Union Investment gehört wie die VR Bank Dreieich-Offenbach eG zur genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken – einem Zusammenschluss unabhängiger Unternehmen, die sich
der genossenschaftlichen Idee „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“ verpflichtet fühlen. Die vielseitige Kompetenz der Partner, die auf allen Feldern der Finanzdienstleistungen tätig sind, macht uns stark. Und sie ist Grundlage einer Unternehmenskultur, die auf langfristigen Kundennutzen ausgerichtet ist.
Union Investment auf einen Blick
Union Investment ist mit 1,8 Millionen Riester-Verträgen und einem verwalteten Riester-Vermögen von 33 Milliarden Euro Marktführer bei der fondsbasierten Riester-Rente in Deutschland.* Das Unternehmen gehört zur genossenschaftlichen FinanzGruppe, verwaltet insgesamt 535 Milliarden Euro und betreut 5,9 Millionen Kunden.**
In mehr als 700 Partnerbanken wie der VR Bank Dreieich-Offenbach eG erhalten Sie persönliche Beratung.** Gerade bei der Altersvorsorge – einer Entscheidung über Jahrzehnte – kann diese umsichtige Begleitung
den entscheidenden Unterschied machen.
Ab dem 1. Januar 2027 plant Union Investment, auch das neue Altersvorsorgedepot anzubieten, das im Rahmen der Rentenreform als flexible, fondsbasierte Vorsorge mit staatlicher Förderung eingeführt wird.
* Quelle: Statistik des BMAS zu den bestehenden Verträgen der Riester-Rente in Deutschland (Investmentfondsverträge), eigene Berechnungen, Stand: 31. Dezember 2024.
** Quelle: Union Investment, Stand: 30. Dezember 2025.
Rechtlicher Hinweis:
Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Gesetzgebungsstand (März 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen
Situation ab – wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen zum Altersvorsorgevertrag. Nähere Informationen zum geplanten Vertragsverlauf, zur Chancen-Risiko-Klasse, zur möglichen Wertentwicklung bis zum Beginn der Auszahlphase sowie weitere Informationen zu Ihrem Altersvorsorgevertrag enthält das individuelle Produktinformationsblatt. Hinweise zu Chancen und Risiken der zugrunde liegenden Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Dokumente können Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG oder auf www.unioninvestment.de/downloads erhalten. Sie bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf https://www.union-investment.de/beschwerde. Union Investment Management GmbH kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie gegebenenfalls für den Vertrieb von Anteilen eines Fonds und/oder Anteilsklassen eines Fonds in einem anderen Mitgliedsstaat als ihrem Herkunftsmitgliedsstaat getroffen hat, wieder aufzuheben.
Die Inhalte dieses Marketingmaterials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von Union Investment Management GmbH mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Ihre Kontaktmöglichkeiten: VR Bank Dreieich-Offenbach eG, Offenbacher Str. 2, 63303 Dreieich-Sprendlingen, 06103-95 3000, kontakt@vrbanking.de