Pressemeldung R+V Versicherungen

Strom selber machen auf dem Balkon – mehr zum Balkonkraftwerk

Gas, Atom, Kohle – schmutzig, teuer, umweltschädigend. Kein Wunder, dass kleine mobile Solaranlagen auf dem Balkon oder der Terrasse zur Stromerzeugung immer beliebter werden. Doch wenn Hagel oder Sturm die Module beschädigen, Teile der Anlage mutwillig zerstört werden oder Diebe diese komplett entwenden? Wer zahlt dann?

Die gute Nachricht vorweg: Fachgerecht installierte Balkon-Anlagen sind in vielen Fällen über bereits bestehende Policen abgesichert. Es bedarf keiner Vertragsänderung oder gesonderten Vereinbarung. Versorgt die Balkon-Photovoltaikanlage nur die jeweilige Wohnung, gehört sie zum Hausrat und ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Speist der Strom das gesamte Haus, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. Vorausgesetzt, die Anlage ist fest am Gebäude installiert. Eine Verbindung mit dem Haus nur über einen Stecker reicht dafür nicht.

Ertragsausfälle nicht abgedeckt

In der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung sind vereinbarte Gefahren abgedeckt, beispielsweise Sturm- und Hagelschäden. Bei beiden Versicherungsverträgen lassen sich weitere Naturgefahren und Überspannungsschäden durch Blitz einschließen. In die Wohngebäudeversicherung kann zudem die Absicherung bei Diebstahl, Vandalismus und Graffiti mit aufgenommen werden. Technische Defekte und Ertragsausfälle, weil die Sonne tagelang nicht scheint, sind jedoch bei beiden Versicherungen nicht abgedeckt.

Haftpflichtschutz prüfen

Und wenn sich Teile der Anlage lösen und den Nachbarn verletzen? Dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Je nach Wohnsituation und Eigentumsverhältnis gibt es hierbei zwei Möglichkeiten: Mieterinnen und Mieter können dies über ihre Privathaftpflichtversicherung absichern, Eigentümerinnen und Eigentümer über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wer sich eine Balkon-Solaranlage anschafft, sollte rechtzeitig prüfen, ob solche Schäden grundsätzlich mitversichert sind oder ob der Vertrag ausgeweitet werden muss. Ihre Bankberater schauen sich gerne Ihre bestehenden Absicherungen dazu an.