Erste Steuererklärung als Berufseinsteiger: Wann sie sich lohnt und wie man sich sein Geld zurückholt

Die erste Steuererklärung als Berufseinsteiger lohnt sich oft besonders dann, wenn Du mitten im Jahr ins Berufsleben startest. Da die Lohnsteuer monatlich aufs ganze Jahr berechnet wird, bekommst Du in solchen Fällen meistens Geld zurück. Die Steuererklärung ist für Berufseinsteiger in Steuerklasse 1 meist freiwillig – Du hast bis zu vier Jahre Zeit für die Abgabe. Mit der richtigen Vorbereitung kannst Du Ausgaben wie Umzug, Arbeitsmittel und Homeoffice clever ansetzen und dadurch Deine Rückerstattung erhöhen.
Was macht die Steuererklärung für Berufseinsteiger so besonders?
Als Berufseinsteiger ist die Steuererklärung oft freiwillig. Besonders wenn Du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast, profitierst Du: Der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer auf Basis eines vollen Jahres hoch und zieht sie monatlich ab. Tatsächlich hast Du aber weniger verdient, weshalb das Finanzamt bei der Steuererklärung die zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet.
Darum gibt es unterjährig hohe Rückerstattungen
Monatlicher Lohnsteuerabzug
Der Arbeitgeber behält monatlich Lohnsteuer ein, als würdest Du 12 Monate lang dasselbe Gehalt beziehen.
Tatsächliches Jahreseinkommen
Bei der Steuererklärung berechnet das Finanzamt die Steuer rückwirkend auf Basis Deines tatsächlichen Gesamteinkommens im Kalenderjahr.
Voller Grundfreibetrag
Dir steht für das gesamte Jahr der vollständige Grundfreibetrag zu. Dadurch hast Du in den ersten Arbeitsmonaten effektiv zu viel Lohnsteuer gezahlt und erhältst die Differenz vom Finanzamt zurück.
Abgabepflicht und Fristen je nach Situation
| Situation | Status | Abgabefrist |
|---|---|---|
| Klassischer Berufseinstieg (Single, Steuerklasse 1) | freiwillig | bis zu 4 Jahre (31.12. des 4. Jahres) |
| Nebeneinkünfte über 410 € | Pflicht | 31. Juli des Folgejahres |
| Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld) | Pflicht | 31. Juli des Folgejahres |
| Mehrere Arbeitgeber (Steuerklasse 6) | Pflicht | 31. Juli des Folgejahres |
Typische absetzbare Kosten
Berufsanfänger können zahlreiche Ausgaben im Rahmen von Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Eine gezielte Dokumentation dieser Posten erhöht die Chance auf eine Rückerstattung.
Werbungskosten senken Deine Steuerlast. Folgende Ausgaben lassen sich typischerweise beim Karrierestart absetzen:
- 1
Umzugskostenpauschale: Wenn Du für Deinen ersten Job umziehst und sich Dein täglicher Arbeitsweg hin und zurück um mindestens eine Stunde verkürzt, kannst Du eine pauschale Summe ohne Einzelnachweise ansetzen.
- 2
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): Du kannst 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Alternativ lassen sich höhere Ist-Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anrechnen.
- 3
Homeoffice-Pauschale & Arbeitsmittel: Für jeden Arbeitstag im Homeoffice gilt ein fester Pauschalbetrag. Laptops, Fachliteratur oder Büromöbel lassen sich als Arbeitsmittel zu 100 % absetzen.
- 4
Verlustvortrag bei Zweitausbildung oder Master: Ausgaben für ein Masterstudium oder eine zweite Ausbildung können als Verlust vorgetragen werden. Dieser Verlust verrechnet sich mit Deinem ersten Gehalt und senkt die Steuerlast im ersten Berufsjahr drastisch.
Mit digitalen Tools und Beratung die Steuererklärung vereinfachen
Je nach Präferenz stehen Dir verschiedene Wege offen:
- ELSTER: Kostenloses Online-Portal des Finanzamts. Keine Ausfüllhilfen, aber gebührenfrei.
- Steuer-Apps: Führen durch den Prozess und zeigen voraussichtliche Rückerstattung, meist kostenpflichtig bei Einreichung.
- Lohnsteuerhilfeverein: Persönliche Beratung gegen einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag.
Finanzen im Griff mit der VR Bank Dreieich-Offenbach eG
Gut organisierte Finanzen vereinfachen die Steuererklärung:
- Automatische Ausgabenkategorisierung: Mit der VR-Banking App kannst Du absetzbare Posten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel schnell überblicken.
- Rückerstattung clever nutzen: Lege das Geld vom Finanzamt als Grundstein für Deinen Notgroschen oder starte mit einem ETF-Sparplan.