Und? Was haben Sie sich für 2022 vorgenommen? Wie sieht es zum Beispiel aus mit dem Job?

Läuft alles? Oder haben Sie genug von der Arbeit und würden lieber gleich in Rente gehen? Dann ist 2022 das beste Jahr dafür, denn die Kosten sind so niedrig wie nie.

Aber von vorne:

Wer früher aufhören will hat die Möglichkeit, ab dem 50sten Geburtstag Extra-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Mit diesen Extra-Beiträgen sorgt man vor: Sie gleichen aus, was ansonsten abgezogen wird. Denn für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme des Rentendaseins werden 0,30 Prozentpunkte abgezogen. Wer dennoch mehr will und das früher: Der zahlt eben extra.

Viele sind schon dabei:

Von 2017 auf 2019 sind die Extrazahlungen der Deutschen von 208 Millionen Euro auf 415 Millionen Euro gestiegen. Das liegt auch an den niedrigen Zinsen. 2022 kommt jetzt noch ein wichtiger Punkt dazu: Das günstige vorläufige Durchschnittsentgelt.

Niedriges Entgelt, weniger Kosten

Das Durchschnittsentgelt hilft bei der Berechnung einer vorgezogenen Rente. Wie viel zum Ausgleich nämlich gezahlt werden soll berechnet die Rentenversicherung, indem sie das zum Zeitpunkt der Einzahlung gültige Durchschnittsentgelt zugrunde legt. Heißt zusammengefasst: Je niedriger das Entgelt, desto geringer die Kosten.

Ein bisschen Steuer muss sein

Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht: Finanzämter erlauben nur Einzahlungen in die Rentenversicherung in einer bestimmten Höhe. Der Trick ist also Beiträge bis zu dieser Grenze einzuzahlen und – bei Bedarf – eben nachträglich zu korrigieren.

Wer nicht pflichtversichert ist, also zum Beispiel selbstständig arbeitet, sollte sich gesondert erkundigen und Experten zu Rate ziehen.

Und wer mal generell schauen möchte, wie es um seine Rente bestellt ist, kann hier mal reinschauen: Rechner

Steuerei

Steuerlich wird es vor allem für Unternehmer 2022 wichtig (vgl. impulse, 25.11.2021). Wir möchten an dieser Stelle auf die Steuertipps der impulse verweisen und haben einige wenige hier für den Anfang zusammengefasst:

1. Ein bisschen zu Corona

SONDERZAHLUNGEN

Sonderzahlungen bis zu 1500 Euro bleiben steuerfrei, wenn der Chef Mitarbeitern, die sich in der Pandemie besonders eingesetzt haben, unterstützen will. Die Auszahlungsfrist wurde bis Ende März 2022 verlängert (Bundestagsdrucksache 19/28925).

WENIGER VORAUSZAHLEN

Viele Unternehmer verzeichnen 2021 deutlich weniger Gewinne. Mit einem formlosen Antrag müssen 2022 weniger Vorauszahlungen geleistet werden.

CORONA AUF EINEN BLICK

Das Bundesfinanzministerium informiert.

2. Ein bisschen Durchblick für alle

TRANSPARENZREGISTER

Unternehmer sollten sich jetzt mit dem Transparenzregister beschäftigen und weitere Beteiligte im Zweifel nachtragen. Wer jetzt nicht aufpasst zahlt eventuell mehrere Tausend Euro Strafe.

SPAREN MIT DEM KöMoG

Das neue Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes – kurz KöMoG – macht es Personengesellschaften möglich, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen – zivilrechtlich aber bleibt alles wie immer. Damit hier alles richtig läuft, ist das Gespräch mit dem Steuerberater*in unerlässlich.

HOMEOFFICE PAUSCHAL

Die Homeoffice-Pauschale wird Chef und Mitarbeiter gewährt, wenn sie – ohne ein separates Arbeitszimmer geltend machen zu können – daheim arbeiten. Diese beträgt in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 5 Euro für jeden Homeoffice-Arbeitstag, höchstens aber 600 Euro im Jahr.

3. Für die Zukunft ein bisschen in Bewegung bleiben

KORREKT NACHGEFOLGT

Bei der Ausbildung der Nachfolge im Familienunternehmen können auch 2022 steuerliche Vorteile genutzt und Nachfolge optimiert werden. Richtig planen lohnt sich.

OMA UND OPA ABSETZEN

Apropos Bewegung: Wer Kinder in Bewegung hält, sie also betreut, zählt als Sonderausgabe. Sie lassen sich in jenem Jahr geltend machen, indem sie bezahlt wurden – bis zu 4000 Euro im Jahr. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten, wenn der Nachwuchs sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer mit den Großeltern einen Betreuungsvertrag schließt, spart.

MEHR ANERKENNUNG FÜRS EHRENAMT

Anfang 2021 stieg der Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro auf 840 Euro – zum ersten Mal seit 2013. Bis zu dieser Höhe bleiben die Aufwandsentschädigungen steuer– und sozialversicherungsfrei. Analog stieg die Übungsleiterpauschale von 2400 Euro auf 3000 Euro. Das Ganze ist an einige Bedingungen geknüpft, dennoch lohnt sich ein genauer Blick mit Sicherheit!

Familie, Kinder & Co.

Neues Jahr, neues Glück – das gilt auch für Familien.

Familien werden ab 2022 finanziell stärker entlastet. Dies soll u. a. über einen höheren Grundfreibetrag und die Verschiebung der Eckwerte des Steuertarifs geschehen. Das wird 2022 für Familien wichtig.

Höherer Grundfreibetrag

Das Familienentlastungsgesetz sorgt für weitere steuerliche Erleichterungen für Familien. So steigt der Grundfreibetrag weiter an und liegt 2022 bei 9.984 Euro.

Verschiebung der Eckwerte

Aktuelle Eckwerte werben ebenso verschoben. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent ist dann erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613 Euro im Veranlagungszeitraum 2021 und ab 270.501 Euro in 2022 zu zahlen.

Abzug von Unterhaltsleistungen

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls angehoben. Er liegt 2022 bei 9.984 Euro.

2022 steigt noch mehr

2022 geht einiges generell weiter nach oben. Ein paar der wichtigen Beispiele hätten wir hier zusammengestellt:

  • Die neue Bundesregierung plant die Erhöhung von 9,60 Euro auf 12 Euro im Mindestlohn
  • Wer bisher Wohngeld bekam erhält 2022 im Schnitt 13 Euro mehr. Und das jeden Monat
  • Die deutsche Post lässt das Porto steigen: Standardbriefe kosten künftig nicht mehr 80 Cent, sondern 85 Cent
  • Klimaschädliche fossible Brennstoffe werden mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 belegt. Diese gestiegenen CO2-Kosten werden als Verbraucher weitergegeben. Damit steigen die Kosten fürs Heizen und Tanken
  • Der Zuschuss vom Chef steigt auch, denn ab 2022 haben alle bei ihrer betrieblichen Altersvorsorge ein gesetzliches Anrecht auf Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart.
  • Es steigt auch die Freude zu kündigen: Verträge dürfen ab März 2022 nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben.

Auch 2022 wird – wie in jedem Jahr – vieles mehr, anderes wird weniger, einiges sinkt…

Was ist Ihnen für 2022 noch wichtig? Sagen Sie es uns!

Willkommen 2022