Gesetzliche Änderungen für Unternehmen 2024
Auch 2024 gibt es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen für Unternehmen. Befassen Sie sich frühzeitig mit den Neuregelungen. So vermeiden Sie Gesetzesverstöße und erfahren rechtzeitig von neuen Vergünstigungen, von denen Ihr Unternehmen profitiert. Bei Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG erfahren Sie mehr über die Gesetzesänderungen.
Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige haben ab 2024 mehr Zeit, um ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Krankenkassen sind nun verpflichtet, Einkommensnachweise auch dann zu berücksichtigen, wenn die dreijährige Frist zum Einreichen bereits verstrichen ist. Zudem müssen die Kassen ihre Beiträge rückwirkend senken, wenn sie aufgrund von fehlenden Steuerunterlagen zunächst den Höchstsatz von 800 Euro verlangt hatten.
Umsatzsteueranmeldung
Ab 2024 können Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 800.000 Euro beantragen, ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten statt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Bisher lag die Umsatzgrenze dafür bei 600.000 Euro. Die Anhebung erfolgt aufgrund des Wachstumschancengesetzes.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Zum Jahresende 2023 läuft die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie aus. Somit steigt der Mehrwertsteuersatz ab dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent. Die reduzierte Mehrwertsteuer war eingeführt worden, um Restaurants im Zuge der Covid-19-Pandemie zu entlasten.
Mindestlohn
Zum 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn in Deutschland von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Diese Regelung ist gültig für alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Gemäß der Erhöhung des Stundenlohns steigt die Minijob-Grenze von 520 auf 538 Euro monatlich und die jährliche Verdienstgrenze liegt dann bei 6.456 Euro.
Aufbewahrungsfristen
Ab 2024 müssen Sie Buchungsbelege nur noch acht Jahre lang archivieren. Denn die Regierung reduziert im Zuge ihrer Entbürokratisierungsbemühungen die Frist um zwei Jahre.
Meldung von Arbeitsunfällen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem Jahreswechsel auch elektronisch an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Ab 2028 soll die Meldung auf digitalem Weg Pflicht werden.
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